Wirksame Maßnahmen gegen Gehsteigbelästigungen zum Schutz ungewollt Schwangerer

Anlässlich des Aktionstages für sexuelle Selbstbestimmung erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauen- und Familienpolitik, und Canan Bayram, Obfrau im Rechtsausschuss:

20. September 2022

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Zur sexuellen Selbstbestimmung gehört zwingend eine gute Versorgung von Frauen und ein freier Zugang zu allen Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen für ungewollt Schwangere. Das muss sichergestellt werden - ohne Einschränkungen, ohne Belästigung oder gar Anfeindungen. Denn: Eine Schwangere entscheidet, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht. 

Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch kriminalisiert dies aktuell noch. Die damit einhergehende Stigmatisierung dieser strafrechtsbasierten Regelung führt auch dazu, dass ungewollt Schwangere vor den Beratungsstellen und Praxen von Abtreibungsgegner*innen belästigt und diffamiert werden. Ungewollt Schwangere sind zur Beratung verpflichtet und so diesen sogenannten Gehsteigbelästigungen schutzlos ausgeliefert. Diese schwer erträglichen Belästigungen machen eine vertrauliche bzw. anonyme Beratung unmöglich. Hinzu kommt, dass es aktuell nicht ausreichend Beratungseinrichtungen und Praxen gibt, die Abbrüche durchführen. Ungewollt Schwangere müssen daher teils weite Strecken zurücklegen und die wenigen Beratungsstellen und Praxen können leichter zur Zielscheibe von Abtreibungsgegner*innen werden.

Als Ampelregierung werden wir die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicherstellen und wollen Schwangerschaftskonfliktberatung künftig auch online ermöglichen. Frauen dürfen nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt oder in ihrer selbstbestimmten Entscheidung gefährdet werden. Wir verurteilen solche Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen und Praxen aufs Schärfste und arbeiten intensiv an einer gesetzlichen Lösung für wirksame Maßnahmen.