Ministerpräsident Laschet muss ein verfassungsfestes NRW-Klimaschutzgesetz vorlegen

29. April 2021

Zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum Bundes-Klimaschutzgesetz erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW: …

„Wir begrüßen diese historische und zukunftsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Das Gericht stellt fest: Es braucht  wirksameren Klimaschutz, um die grundrechtlich geschützte Freiheit der zukünftigen Generationen zu sichern. Aus dem Urteil leitet sich ein ganz klarer Auftrag für die Politik ab: Mit der Verschiebung von konsequentem Klimaschutz in die Zukunft muss Schluss sein. Was die Bundesregierung bisher beim Klimaschutz tut, reicht bei weitem nicht aus.

Auch die Landesregierung in NRW muss beim Klimaschutz nachbessern. Erst kürzlich hat die schwarz-gelbe Koalition einen Entwurf für die Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes NRW vorgelegt und für das Jahr 2030 das aktuelle Ziel der Bundesregierung von minus 55 Prozent der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 übernommen. Das ist nicht ausreichend. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, umgehend einen überarbeiteten Gesetzentwurf für das Klimaschutzgesetz NRW vorzulegen, das einen ambitionierten Weg zur Klimaneutralität abbildet.

Eine Landesregierung, die weiter Kohle abbaggert und den Ausbau der Windenergie verhindert, überlässt unseren Kindern und Enkeln eine enorme Reduktionslast, was zur einer massiven Einschränkung ihrer Freiheitsrechte führen wird. NRW muss beim Klimaschutz vorangehen und einen Kohleausstieg bis spätestens 2030 beschließen. Wir fordern Ministerpräsident Laschet auf, eine neue Leitentscheidung für das Ende der Braunkohleförderung im Rheinischen Revier vorzulegen, die sich an den klimapolitischen Notwendigkeiten orientiert und weitere Umsiedlungen für die Braunkohle verhindert.“