Die Kindergrundsicherung kommt

1. September 2023

Am 28. August wurde die neue Kindergrundsicherung in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Alle relevanten Leistungen für Kinder werden künftig zu einer Leistung zusammengefasst. Diese Leistung soll die mehr als 5 Millionen armutsbedrohten Kinder und ihre Familien schneller, einfacher und direkter erreichen. 

Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Teilen, dem Kindergarantiebetrag, der für alle Kinder gleich hoch ist und einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag. Dadurch wird zukünftig nicht nur das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder abgedeckt, sondern auch Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützt. 

Außerdem soll das Antragsverfahren in Zukunft deutlich erleichtert werden: 

- der Familienservice prüft mit dem Kindergrundsicherungscheck, ob Familien anspruchsberechtigt sein könnten und informiert die Eltern proaktiv

- eine Antragsstellung ist sowohl digital über ein entsprechendes Antragsportal als auch vor Ort beim zuständigen Amt möglich 

Auch die Situation von Alleinerziehende wird durch die Kindergrundsicherung künftig verbessert, denn Unterhaltszahlungen werden nur noch zu 45% in die Berechnung des Kinderzusatzbetrags einfließen. Die Voraussetzung bei Schulkindern und Teenagern ist ein Mindestverdienst von 600€ der Alleinerziehenden. 

Der Gesetzesentwurf muss nun im nächsten Schritt vom Bundeskabinett beschlossen werden, damit das parlamentarische Verfahren starten kann. Die Kindergrundsicherung soll im Jahr 2025 erstmals ausgezahlt werden.