Bündnis 90/Die Grünen Moers fordern fachgerechte Baumpflege an der Gutenbergstraße / Bahndamm

9. Oktober 2025

Nach jüngsten Rückschnittmaßnahmen an Altbäumen entlang der Gutenbergstraße (am Bahndamm) kritisiert die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Moers die Ausführung als nicht regelwerkskonform und fordert eine umgehende Überprüfung, Nachbesserung und klare Standards für künftige Pflegearbeiten.

„Aus Sicht der fachgerechten Baumpflege erscheint ein erheblicher Teil der ausgeführten Maßnahmen mindestens problematisch; teils bestehen sogar gravierende Zweifel an der Ausführungsqualität“, erklärt Christian Hommel, Ratsmitglied der Grünen. „Zu sehen sind großflächige Schnittstellen, teils mit ausgefransten Bruchkanten statt sauberer Astring-Schnitte. Das erhöht Fäulnis- und Bruchrisiken und schwächt unsere Altbäume gerade in der Klimakrise.“

Gudrun Tersteegen, Fraktionssprecherin, betont: „Wir erwarten, dass in Moers konsequent nach dem Stand der Technik gearbeitet wird – also nach ZTV-Baumpflege und FLL-Baumkontrollrichtlinien. Dazu gehören qualifizierte Kontrollen vor Ort, saubere Schnittführung auf Astring, das Vermeiden unnötig großer Wunden und anlassbezogene Nachkontrollen nach starken Eingriffen oder Extremwetter.“

„Altbäume sind öffentliche Infrastruktur – sie kühlen, binden CO₂, verbessern die Luft und bieten Lebensraum“, ergänzt Christopher Schmidtke, Fraktionssprecher. „Wer sie durch unsachgemäße Schnitte beschädigt, handelt gegen die Ziele einer klimaresilienten Stadt. Wir wollen, dass Stadt und Deutsche Bahn hier eng koordinieren und ausschließlich baumerhaltende, sichere und artenschutzkonforme Maßnahmen zulassen.“

Forderungen der Grünen im Überblick

  • Sofortige Vor-Ort-Prüfung der betroffenen Bäume (Gutenbergstraße/Bahndamm) durch qualifizierte Fachkräfte (ETW/ETT) nach FLL-Baumkontrollrichtlinien – mit schriftlicher Dokumentation zu Vitalität, Wundverhältnissen und Standsicherheit.
  • Nachbesserung: Wo möglich, fachgerechte Nachschnitte auf Astring und Beseitigung von Bruchkanten; keine pauschalen Kappungen oder Absetzungen „auf Stock“.
  • Klärung von Auftrag, Qualifikation und Leistungsbeschreibung: Waren ZTV-Baumpflege und einschlägige Standards Vertragsbestandteil?
  • Künftige Pflegestrategie: frühzeitige, kleinteilige Eingriffe mit kleinen Schnittdurchmessern, Erhalt von Versorgungsästen, Anlass-/Zusatzkontrollen nach Eingriffen.
  • Artenschutz & Rechtssicherheit: Einhaltung von BNatSchG §39 (u. a. Brutzeit), LNatSchG NRW sowie ggf. kommunaler Baum-/Landschaftsschutzsatzungen; Straßen.NRW-Hinweise zur Gehölzpflege für Straßenbegleitgrün.
  • Koordination mit der Deutschen Bahn: Maßnahmen entlang des Bahndamms ausschließlich sicherheitsgerecht und baumerhaltend – keine pauschalen Kappungen.