Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr

Antrag Koop-Bündnis

23. Februar 2021

Die Kooperationsfraktionen beantragen hiermit die inflationsbedingte Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr (Löschzug 1 –7) durch eine Erhöhung um 25€ auf 150€ pro Jahr und aktives feuerwehrtaugliches Mitglied.

Begründung:

Der Brandschutz und die Hilfeleistung sind laut BHKG gesetzliche Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Die Einsatzkräfte der Löschzüge 1 bis 7 der Feuerwehr Moers sind bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgaben für unsere Stadt von essentieller Bedeutung und ein elementarer Bestandteil unserer Feuerwehr. Sie leisten ihren Dienst vorbildlich, freiwillig und unentgeltlich.Mit der kommunalen Neuordnung wurde in der zweiten Hälfte der 70’er Jahre der Löschzug Repelen, bis dahin Feuerwehr Rheinkamp, als Löschzug 7 in die Moerser Feuerwehr integriert. Zu diesem Zeitpunkt wurde die bis dahin übliche einsatz-und dienstabhängige Aufwandsentschädigung in eine jährliche Pauschale (umgerechnet 125,00 Euro) umgewandelt.Weiterhin wurde das Verfahren dahingehend geändert, dass dieAufwandsentschädigung nicht mehr an das einzelne Löschzugsmitglied, sondern als Gesamtsumme an die Löschzugkassen ausgezahlt wird.Diese Gesamtsumme wird anhand der registrierten Mitglieder ermittelt. Der damals festgelegte Betrag von umgerechnet 125,00 Euro wurde in den letzten 40 Jahren nie angeglichen und bedarf aus unserer Sicht daher dringend einer Anpassung an die heutigen Verhältnisse. Um die Löschzüge auch anhand ihrer aktiven Mitglieder zu fördern, sind wir überzeugt, dass sich die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung an Hand der aktiven feuerwehrtauglichen Mitglieder zusammen setzten muss.