Antrag: Kommunale Wärmeplanung starten!

24. Oktober 2023

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:

Moerser Kompetenzen und externe Erfahrung nutzen

  1. Die Stadt Moers ist planungsverantwortliche Stelle für die kommunale
    Wärmeplanung. Zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe soll sie ein
    externes Planungsbüro für die Durchführung beauftragen.
  2. Aufgrund des zu erwartenden hohen zeitlichen Aufwandes soll die Koordination der
    Beteiligten und des Gesamtprozesses an das externe erfahrene Planungsbüro
    delegiert werden.
  3. Die Ausschreibung für diese Planungsleistungen soll in Zusammenarbeit mit ENNI
    erfolgen. Falls erforderlich, soll dies durch eine externe projektleitende Person
    begleitet werden. Die Ausschreibung soll sich an Planungsbüros richten, die über die
    erforderlichen Kompetenzen und ausgewiesene Erfahrung in der kommunalen
    Wärmeplanung verfügen. Entsprechende Nachweise sind im Rahmen des
    Vergabeverfahrens durch die Stadt Moers verbindlich abzufragen. Mögliche bewilligte
    Fördergelder werden direkt zur Finanzierung des externen Planungsbüros genutzt
    (gemäß den Vorgaben der entsprechenden Förderrichtlinien). Um weiteren zeitlichen
    Verzug zu vermeiden, sind die Ausschreibungsunterlagen möglichst kurzfristig noch
    im 4. Quartal 2023 vorzubereiten, damit die Ausschreibung unmittelbar nach der
    Fördermittelzusage veröffentlicht werden kann.
  4. Die Vergabeentscheidung ist allein von der Stadtverwaltung als
    planungsverantwortlicher Stelle zu treffen.
  5. Eine gemeinschaftliche Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung mit
    angrenzenden Kommunen (sog. Konvoi-Verfahren) wird nicht ausgeschlossen. Es
    wird aktiv der Kontakt zu angrenzenden Kommunen gesucht, deren
    Energieversorgungs- oder Wärmenetze mit der Stadt Moers verbunden sind oder
    verbunden werden können.
  6. Die Verwaltung der Stadt Moers erstellt kurzfristig ein Konzept zur Erarbeitung der
    kommunalen Wärmeplanung. Dieses Konzept nennt die angestrebten beteiligten
    Partner und zeigt die daraus resultierende Organisationsstruktur sowie einen Zeitplan
    zur Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung auf.
  7. Über den jeweils aktuellen Stand des Prozesses wird kontinuierlich im Rahmen des
    Ausschusses für Planung, Stadtentwicklung und Umwelt (ASPU) und des
    Verwaltungsrates der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR informiert.

 

Begründung

Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist auch die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser
und Prozesswärme treibhausgasneutral zu gestalten. Dabei verfolgt die kommunale Wärme-
planung das Ziel, die Wärmeangebote und -bedarfe auf der lokalen Ebene zusammenzubrin-
gen. Es ist davon auszugehen, dass auf Grundlage des Gesetzes für die Wärmeplanung und
zur Dekarbonisierung der Wärmenetze auf Bundesebene alle Kommunen zur Erstellung ei-
ner kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.

Entsprechend des vorliegenden Gesetzesentwurfes sollen Kommunen in ihrem Stadt- oder
Gemeindegebiet Wärmenetzgebiete, Wasserstoffgebiete sowie Gebiete für eine dezentrale
Wärmeversorgung z.B. über Wärmepumpen identifizieren und fixieren. Durch die neutrale
Federführung der Kommune erhält jede Bürgerin und jeder Bürger unserer Stadt Planungssi-
cherheit, aus welchen Wärmequellen sie oder er zukünftig klimaneutral, kosteneffizient und
bezahlbar versorgt werden kann. Die Frist zur Erarbeitung einer kommunalen Wärmepla-
nung endet für die Stadt Moers entsprechend des vorliegenden Gesetzesentwurfes am 30.
Juni 2026. Diese zeitliche Vorgabe gilt für alle Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern
in Deutschland.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen
durch fachkundige externe Dienstleister mit 60-100% gefördert. Die Stadt Moers hat am 25.
Mai 2023 einen entsprechenden Förderantrag eingereicht. Für die Stadt Moers ist bei Bewilli-
gung eine Förderquote von 90 % zu erwarten.

Die allermeisten Kommunen werden bei dem gegebenen Zeitrahmen und der vorliegenden
Förderkulisse externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Diesem Bedarf steht eine be-
grenzte Anzahl an kompetenten und erfahrenen Planungsbüros gegenüber. Daher halten wir
es für unbedingt notwendig, die Ausschreibungsleistungen zur Beauftragung eines externen
Planungsbüros frühestmöglich auszugestalten und die Ausschreibung unmittelbar nach För-
derzusage zu veröffentlichen. Nur so können wir für unsere Stadt eine bestmögliche externe
Unterstützung beim herausfordernden Prozess der kommunalen Wärmeplanung erreichen.
Da die vorliegende Aufgabenstellung für alle Beteiligten eine neue Herausforderung darstellt,
die in kürzester Zeit vom Gesetzgeber eingefordert wird und umgesetzt werden muss, ist die
Einbeziehung eines erfahrenen Planungsbüros insbesondere für die umfangreichen Koordi-
nierungsaufgaben des Gesamtprozesses unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen