Antrag auf städtischen Anspruch auf finanzielle Beteiligung nach §6 EEG wahrnehmen

8. März 2023

Antrag: Der Hauptausschuss beschließt, die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung nach § 6 EEG in Anspruch zu nehmen und eine entsprechende Vereinbarung mit ENNI schnellstmöglich zu treffen und umzusetzen.

Begründung:
Nach §6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023) sollen Gemeinden mit 0,2 Cent pro Ki-lowattstunde aus Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen beteiligt werden. Der An- lagenbetreiber kann sich diese Zuwendung vom Netzbetreiber erstatten lassen. Somit entstehen der ENNI keine finanziellen Nachteile, während der Stadt Moers die Zuwendung zugutekommt.
Im Rahmen der derzeit in Moers von der ENNI betriebenen Windenergie- und Freiflächenanlagen handelt es sich bei der Zuwendung voraussichtlich um einen mittleren fünfstelligen Betrag pro Jahr.