Anfrage zur Umsetzung von Energy Sharing in Moers

12. Juni 2026

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Zupancic, 
sehr geehrte Damen und Herren,


mit Ablauf der Umsetzungsfrist zum 1. Juni 2026 ermöglicht das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Umsetzung von Energy Sharing. Darunter wird die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien-Anlagen bezeichnet, der nicht im selben Haus erzeugt und verbraucht, sondern über das lokale Verteilnetz anderen Netznutzenden zur Verfügung gestellt wird.


In vielen Kommunen bestehen dazu noch praktische Herausforderungen in der Umsetzung. So ist sowohl für Sharing-Lieferant als auch für Sharing-Abnehmer ein intelligentes Messsystem („Smart Meter“) notwendig. Darüber hinaus sind zur Abwicklung des Energy Sharings auch der lokale Verteilnetzbetreiber einzubeziehen sowie ein Reststromlieferant zu finden.

Um die Situation in Moers politisch beurteilen zu können, bitten wir Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:


Frage 1: Verantwortlichkeiten & Kontaktmöglichkeiten
Wer ist in Moers aktuell der grundzuständige Messstellenbetreiber? Wer ist Verteilnetzbetreiber? Was sind ihre Rollen und Aufgaben beim Energy Sharing? Wie können diese von Bürger:innen zur Umsetzung von Energy Sharing jeweils kontaktiert werden?


Frage 2: Einbau intelligenter Messsysteme
Wo liegt die aktuelle Roll-Out-Quote für den Einbau intelligenter Messsysteme für das Netzgebiet in Moers? Wie lange dauert es in Moers beim grundzuständigen Messstellenbetreiber durchschnittlich von Beantragung bis Einbau eines intelligenten Messsystems? Was sind die Gründe möglicher Verzögerungen? Welche Gebühren fallen dafür an?


Frage 3: Abwicklung des Energy Sharings
Welche Dokumente oder Verträge sind zur Abwicklung eines Energy Sharings notwendig? Über welche Wege sind sie dem Verteilnetzbetreiber und dem Reststromlieferanten zur Verfügung zu stellen? Ist das jeweils digital möglich? Stellt der Verteilnetzbetreiber in Moers entsprechende Musterformulare oder -verträge zur Verfügung oder plant dies zeitnah zu tun? Welche Gebühren fallen jeweils an?


Frage 4: Angebot einer Reststromversorgung durch die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Bietet die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH als städtisches Tochterunternehmen eine Möglichkeit für entsprechende Reststromversorgung bei Energy Sharing an? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es hierzu? Plant die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH die Möglichkeiten zum Energy Sharing aktiv zu bewerben, z.B. über Flyer, Websites, Online-Videos oder ähnliches? 
Sollte Ihnen oder Ihrer Verwaltung eine direkte Beantwortung nicht möglich sein, so bitten wir Sie den grundzuständigen Messstellenbetreiber, den Verteilnetzbetreiber sowie die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH hinzuzuziehen. Wir bitten um schriftliche Beantwortung dieser Anfrage.


Mit freundlichen Grüßen

Die Fraktionsvorsitzenden
Christopher Schmidtke 
Gudrun Tersteegen