Anfrage zur Radverkehrsführung und Verkehrssicherheit am neuen Kreisver- kehr Rheinkamper Ring

24. September 2026

zum neu errichteten Kreisverkehr Rheinkamper Ring (Rathausallee/Im Meerfeld/Willy-Brandt-Allee/Reinhold-Büttner-Str.) haben uns einige Fragen aus der Bürgerschaft erreicht. Vor allem scheinen Unsicherheiten über das beabsichtigte Nutzungsverhalten durch Radfahrende zu bestehen. Daher bittet die Fraktion B90/Die Grünen um Auskunft zur Radverkehrsführung und Verkehrssicherheit.

Entlang der Rathausallee verläuft beidseitig ein benutzungspflichtiger Rad-/Gehweg. Vor dem Kreisverkehr wird der Radverkehr auf die Fahrbahn geführt. Neben den Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) befinden sich jeweils rot markierte Radverkehrsfurten, zu der jedoch kein markierter oder baulich erkennbarer Radweg führt. Daher ist unklar, welche Fahrlinie vorgesehen ist. Der Kreisverkehr wird als regelkonform bezeichnet. Bitte erläutern Sie uns Ihre Entscheidungsgrundlagen zu dieser gewählten Planung.


Besonders interessieren uns folgende Punkte:

  1. Welche Radverkehrsführung ist im Normalfall im Kreisverkehr vorgesehen?
  2. Warum wird der Radverkehr bereits vorher auf die Fahrbahn geführt?
  3. Welche Funktion haben die Radverkehrsfurten neben den Zebrastreifen, und wie sollen sie durch Radfahrende erreicht werden?
  4. Welche Regelungen und Planungsgrundlagen wurden zugrunde gelegt?
  5. Wurde die vorgesehene Radwegführung in der Planungsphase mit der Verkehrsbehörde und der Polizei gemeinsam erörtert?
  6. Wurde die Verkehrssituation nach der Inbetriebnahme überprüft?
  7. Gab oder gibt es weitere Überlegungen und Optionen, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss der Radfahrenden zu gewährleisten?
  8. Gab es begleitende Informations-, Beschilderungs-, Markierungs- oder sonstige Maßnahmen zur Einführung?
     

Der Kreisverkehr liegt auf einem Schulweg zu zwei weiterführenden Schulen und auf einer Hauptroute in die Stadtmitte und wird daher regelmäßig von Schüler*innen und damit jungen Radfahrenden genutzt. Bitte teilen Sie uns mit, wie die Erkennbarkeit und Verständlichkeit der Führung für weniger erfahrene Verkehrsteilnehmer berücksichtigt wurden. Außerdem bitten wir um einen Ausschnitt aus dem Verkehrs- oder Ausführungsplan mit der vorgesehenen Fahrlinie für Radfahrende.
 

Hinsichtlich der Punkte 6 bis 8 erscheint es geboten, weitere Maßnahmen für die Sicherheit von Radfahrenden zu überdenken. Diesbezüglich wird die Aufstellung des Z 138 „Radverkehr“ jeweils vor den Fahrradschleusen als sinnvoll gesehen, um Kfz-Fahrende auf die Nutzung des Kreisverkehrs durch Radfahrende hinzuweisen. In Verbindung damit kann eine Temporeduktion auf 30 km/h mit dem Aspekt „Radfahrende auf der Fahrbahn“ begründet werden – diese fahren selten schneller als 30 km/h.

Zu Punkt 8 erscheint es aus unserer Sicht sinnvoll, entsprechende Informationen für die ungeübten Verkehrsteilnehmenden (z. B. Schüler, Anlieger etc.) zusammenzustellen und in geeigneter Form zu verteilen.
 

Mit freundlichen Grüßen
Die Fraktionsvorsitzenden
Christopher Schmidtke Gudrun Tersteegen