Was passiert mit dem KfW-Förderprogramm?

Das neue Wirtschaftsministerium hat eine Brücke gebaut und arbeitet an einem neuen Förderprogramm für „Klimagerechtes Bauen“.

7. Februar 2022

Die Lösung für Altmeiers Versagen mit Ansage: „Rechtssicher und den Vertrauensschutz wahrend!“

Liebe Freundinnen und Freunde,

anbei findet ihr zu eurer Information die neuste Pressemitteilung zur Einigung bei der Gebäudeförderung durch die KfW. Es werden jetzt alle Anträge, die bis zum 24.01. eingegangen sind, bearbeitet.

Uns ist bewusst, dass der Antragstopp für die Gebäudeförderung bei vielen Menschen Unmut ausgelöst hat. Häuslebauer, soziale Wohnungsbauer waren in der letzten Woche in Sorge, wie es mit ihren Bauvorhaben weitergeht.

Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, die rechtssicher ist und den Vertrauensschutz wahrt.

Sie ist nach hinten hin großzügig und nach vorne hin streng. Förderfähige Altfälle werden genehmigt, nach vorne gibt es einen klaren Cut und die Fördereffizienz wird zum klaren Maßstab.

Dass wir die Förderung zunächst stoppen mussten, war zwingend. Die Dynamik der Anträge hat den Stopp des Programms haushaltsrechtlich notwendig gemacht. Ohne den vorläufigen Stopp hätten sich Milliarden aufsummiert, und das in großer Geschwindigkeit. Man hätte bei einem Weiterlaufen des Programms bis Ende Januar insgesamt 14 bis 15 Milliarden veranschlagen müssen – Stand 19. Januar.

Eine entsprechende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgabe hat das BMF zu Recht nicht genehmigt. Damit war der vorläufige sofortige Stopp zwingend nötig und auch sinnvoll. Es brauchte eine Atempause, um zu verhindern, dass die Kosten komplett aus dem Ruder laufen. 

Wir haben die Woche intensiv genutzt, um eine rechtssichere Lösung für die Altanträge mit den anderen Ressorts abzustimmen (24.000 Altanträge). Uns war dabei vor allem wichtig, dass und wir so viel Klimaschutz wie möglich hinbekommen UND die privaten Häuslebauer, die Familien, soziale Wohnungsbauer nicht im Regen stehen lassen.

Es ist nach intensiven Prüfungen aber nicht rechtssicher möglich, bei den Altanträgen nach neuen Kriterien zu differenzieren – sprich: eine Priorisierung nach Klimaeffizienz und sozialen Kriterien, die von den alten Förderungen abweicht, ist ein hohes Risiko und kommt das Land im Zweifel teuer zu stehen. Deshalb haben wir entschieden, alle Altanträge, die noch in der Pipeline sind, nach den alten Förderkriterien zu prüfen und die förderfähigen zu genehmigen. Das macht ein Fördervolumen von bis zu 7,2 Milliarden insgesamt aus, von denen bereits noch 1,8 Milliarden im Topf sind. Der Rest wird finanziert. 
Das ist viel Geld, und preist ein, dass es eine gewisse Überförderung gibt. 

Aber nur so schaffen wir Rechtssicherheit UND Vertrauensschutz für neue Förderungen:

  • Wiederaufnahme von Sanierungsförderung 
  • Neue EH40-Neubau-Förderung: Es wird ein zum 31.12.2022 befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen und einem finanziellen Deckel aufgelegt.
  • Neues Neubau-Förderprogramm (Nachfolge EH40): In Nachfolge der EH55/EH40-Förderung wird ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ aufgelegt, das spätestens ab 1.1.2023 beginnt (Umsetzung KoaV).
  • Sozialer Wohnungsbau: Für den sozialen Wohnungsbau streben wir mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb der KfW-Förderung an. 

 

Oliver Krischer MdB

Parlamentarischer Staatssekretär 
beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

 

 

Hier noch das 
Antwortschreiben an Herrn Landrat Brohl
(PDF-Datei zum Download)
von den MdB 
Ulle Schauws
Jan Dieren
Rainer Keller
Dirk Vöpel